Wolfrum, R. (2001). Unser Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit: Wenn die Risiken in Grenzen zu halten sind, darf das Streben nach Erkenntniserweiterung nicht behindert werden. Frankfurter Allgemeine, 123, .
Chicago Style (17th ed.) CitationWolfrum, Rüdiger. "Unser Recht Auf Ein Höchstmaß an Gesundheit: Wenn Die Risiken in Grenzen Zu Halten Sind, Darf Das Streben Nach Erkenntniserweiterung Nicht Behindert Werden." Frankfurter Allgemeine 123 (2001).
MLA (9th ed.) CitationWolfrum, Rüdiger. "Unser Recht Auf Ein Höchstmaß an Gesundheit: Wenn Die Risiken in Grenzen Zu Halten Sind, Darf Das Streben Nach Erkenntniserweiterung Nicht Behindert Werden." Frankfurter Allgemeine, 123, 2001.
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