Genfer Recht und Bagdader Realität: unter Verantwortung und mit Friedenssicherungsauftrag des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen darf eine Besatzungsmacht in die Struktur des besetzten Landes umgestaltend eingreifen; eine nur militärische Besatzungsmacht ohne solche Ermächtigung darf das nicht; das Völkerrecht erlegt ihr viele einschränkende Regeln auf; gegen manche davon hat Amerika im Irak verstoßen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Wolfrum, Rüdiger (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2004
In: Frankfurter Allgemeine
Year: 2004, Heft: 123, Pages: 8
ISSN:0174-4909
Schlagworte:
Online-Zugang: Volltext
Verfasserangaben:von Rüdiger Wolfrum