APA-Zitierstil (7. Ausg.)

Hess, B. (2008). § 32b ZPO: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen. Kölner Kommentar zum KapMuG.

Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)

Hess, Burkhard. "§ 32b ZPO: Ausschließlicher Gerichtsstand Bei Falschen, Irreführenden Oder Unterlassenen Öffentlichen Kapitalmarktinformationen." Kölner Kommentar Zum KapMuG 2008.

MLA-Zitierstil (9. Ausg.)

Hess, Burkhard. "§ 32b ZPO: Ausschließlicher Gerichtsstand Bei Falschen, Irreführenden Oder Unterlassenen Öffentlichen Kapitalmarktinformationen." Kölner Kommentar Zum KapMuG, 2008.

Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.