Hoyningen-Huene, G. v. (1992). Die Gewerkschaften dürfen die Kampf- und Schadensintensität eines Streiks nur allmählich steigern: Auch für den Arbeitskampf gibt es juristische Grenzen. Handelsblatt, 85, .
Chicago Style (17th ed.) CitationHoyningen-Huene, Gerrick von. "Die Gewerkschaften Dürfen Die Kampf- Und Schadensintensität Eines Streiks Nur Allmählich Steigern: Auch Für Den Arbeitskampf Gibt Es Juristische Grenzen." Handelsblatt 85 (1992).
MLA (9th ed.) CitationHoyningen-Huene, Gerrick von. "Die Gewerkschaften Dürfen Die Kampf- Und Schadensintensität Eines Streiks Nur Allmählich Steigern: Auch Für Den Arbeitskampf Gibt Es Juristische Grenzen." Handelsblatt, 85, 1992.
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