Hoyningen-Huene, G. v. (1992). Die Gewerkschaften dürfen die Kampf- und Schadensintensität eines Streiks nur allmählich steigern: Auch für den Arbeitskampf gibt es juristische Grenzen. Handelsblatt, 85, .
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Hoyningen-Huene, Gerrick von. "Die Gewerkschaften Dürfen Die Kampf- Und Schadensintensität Eines Streiks Nur Allmählich Steigern: Auch Für Den Arbeitskampf Gibt Es Juristische Grenzen." Handelsblatt 85 (1992).
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Hoyningen-Huene, Gerrick von. "Die Gewerkschaften Dürfen Die Kampf- Und Schadensintensität Eines Streiks Nur Allmählich Steigern: Auch Für Den Arbeitskampf Gibt Es Juristische Grenzen." Handelsblatt, 85, 1992.
Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.