Begutachtung der HWS-Distorsion = Expert evidence in whiplash injury

<p>Einteilung und Schweregradbestimmung nach Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (HWS) erfolgen in Anlehnung an die Quebec Task Force (QTF, modifiziert nach Spitzer et al. 1995) <xref idref="R5099-9">9</xref>. Die Begutachtung von HWS-Verletzungen ist unproblematis...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Bucur, Florin M. (VerfasserIn) , Schwarze, Martin (VerfasserIn) , Schiltenwolf, Marcus (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 12.01.2017
In: Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie
Year: 2017, Jahrgang: 155, Heft: 2, Pages: 157-164
ISSN:1864-6743
DOI:10.1055/s-0042-121418
Online-Zugang:Verlag, Volltext: http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-121418
Verlag, Volltext: http://www.thieme-connect.de/DOI/DOI?10.1055/s-0042-121418
Volltext
Verfasserangaben:Florin M. Bucur, Martin Schwarze, Marcus Schiltenwolf
Beschreibung
Zusammenfassung:<p>Einteilung und Schweregradbestimmung nach Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (HWS) erfolgen in Anlehnung an die Quebec Task Force (QTF, modifiziert nach Spitzer et al. 1995) <xref idref="R5099-9">9</xref>. Die Begutachtung von HWS-Verletzungen ist unproblematisch, solange ein körperlicher Primärschaden im Vollbeweis gesichert werden kann (Schweregrad III-IV). Die HWS-Distorsion (HWSD) wird entsprechend dem QTF-Klassifizierungsschema als leichte bis mäßige (Schweregrad 0-II) Verletzung eingestuft. Für den Begriff Halswirbelsäulendistorsion (HWSD) werden gleichbedeutend auch die Ausdrücke HWS-Beschleunigungsverletzung, HWS-Distorsionsverletzung, Beschleunigungstrauma der HWS, HWS-Zerrung (und HWS-Verstauchung) oder HWS-Schleudertrauma verwendet. Im angloamerikanischen Sprachraum ist der Begriff „Whiplash“ (Peitschenschlag) und „Whiplash-Associated Disorders“ (WAD) üblich. Die größte Beweiskraft hinsichtlich der Festlegung des Verletzungsschweregrads haben magnetresonanztomografische Untersuchungen (MRT) der HWS, die zeitnah nach dem Unfall durchgeführt wurden. Erschwert wird die Begutachtung, wenn unter der Diagnose der HWS-Distorsion (Schweregrad 0-II) ausschließlich klinische Auffälligkeiten nach dem Unfall ärztlich dokumentiert wurden, da solche funktionellen Befunde nicht spezifisch sind und auch in der Allgemeinbevölkerung keine Seltenheit darstellen. In der Zusammenhangsbegutachtung der Unfallfolgen sind die rechtlichen Beweisregeln zu beachten. Es stehen Prüfschemata zur Verfügung, die eine strukturierte Begutachtung ermöglichen; sie helfen, gutachtliche Fehleinschätzungen zu vermeiden.</p>
Beschreibung:Gesehen am 27.08.2018
Beschreibung:Online Resource
ISSN:1864-6743
DOI:10.1055/s-0042-121418