Die Elektronische Gesundheitskarte (§ 291 SGB V) nach dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015

Am 21.12.2015 erfuhr die elektronische Gesundheitskarte durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze zahlreiche Änderungen. Damit wird das in Hinblick auf den Datenschutz umstrittene Großprojekt des deutschen Gesundhei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Klein, Florian (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2016
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2016, Heft: 2, Pages: 405-429
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67568
Online-Zugang:Verlag, Volltext: http://dx.doi.org/10.11588/srzwo.2016.2.67568
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/67568
Volltext
Verfasserangaben:Florian Klein
Beschreibung
Zusammenfassung:Am 21.12.2015 erfuhr die elektronische Gesundheitskarte durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze zahlreiche Änderungen. Damit wird das in Hinblick auf den Datenschutz umstrittene Großprojekt des deutschen Gesundheitswesens wieder aktuell. Der Beitrag stellt die komplizierten undumfangreichen Regelungen der §§ 291, 291a SGB V übersichtsweise dar. Er beleuchtet die durch das Gesetz erfolgten Änderungen und bewertet diese im verfassungsrechtlichen Kontext. Der Verfasser hält die Regelungen über die elektronische Gesundheitskarte nach dem derzeitigen Entwicklungsstand für verfassungsgemäß.
Beschreibung:Gesehen am 06.11.2019
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67568