Die Aufrechnung einer Masseforderung gegen eine Insolvenzforderung - zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 8.05.2014 - IX ZR 118/12, BGHZ 201, 121

Die allgemeinen Aufrechnungsregeln der §§ 387 ff. BGB werden in der Insolvenz durch die §§ 94 ff. InsO ergänzt. Ihrem Wortlaut nach beziehen sich die §§ 94 ff. InsO jedoch allein auf eine durch den Insolvenzgläubiger erklärte Aufrechnung, das heißt auf die Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Aßfalg, Eric (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2016
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2016, Heft: 2, Pages: 202-233
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67564
Online-Zugang:Verlag, Volltext: http://dx.doi.org/10.11588/srzwo.2016.2.67564
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/67564
Volltext
Verfasserangaben:Eric Aßfalg
Beschreibung
Zusammenfassung:Die allgemeinen Aufrechnungsregeln der §§ 387 ff. BGB werden in der Insolvenz durch die §§ 94 ff. InsO ergänzt. Ihrem Wortlaut nach beziehen sich die §§ 94 ff. InsO jedoch allein auf eine durch den Insolvenzgläubiger erklärte Aufrechnung, das heißt auf die Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung gegen eine Masseforderung. Wie verhält es sich im umgekehrten Fall, wenn der Insolvenzverwalter mit einer Masseforderung gegen eine Insolvenzforderung aufrechnen will? Lässt sich dieser Fall mit einer analogen Anwendung der §§ 94 ff. InsO erfassen oder gelten andere Regeln?
Beschreibung:Gesehen am 12.11.2019
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67564