Von der mittelbaren Drittwirkung zur unmittelbaren Grundrechtsbindung Privater?: Inhaltsentfernung und Sperren in sozialen Netzwerken

Wie lässt sich die gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Facebook und Co. juristisch mit deren Charakter als Privatunternehmen vereinen? Der folgende Beitrag stellt die Probleme dar, die sich im Zusammenhang mit Lösch- und Sperrentscheidungen sozialer Internetplattformen stellen. Das Netzwerkd...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schiek, Lennart (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2021-07-12
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2021, Heft: 1, Pages: 61-101
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2021.1.82224
Online-Zugang:Verlag, kostenfrei, Volltext: https://dx.doi.org/10.11588/srzwo.2021.1.82224
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/82224
Volltext
Verfasserangaben:Lennart Schiek
Beschreibung
Zusammenfassung:Wie lässt sich die gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Facebook und Co. juristisch mit deren Charakter als Privatunternehmen vereinen? Der folgende Beitrag stellt die Probleme dar, die sich im Zusammenhang mit Lösch- und Sperrentscheidungen sozialer Internetplattformen stellen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), durch welches der Gesetzgeber dem Problem der Hassrede im Internet begegnen will (A.), verstärkt die Gefahr, dass soziale Netzwerke auch zulässige Inhalte blockieren (B.). Nach einer Einführung in die Grundsätze der Lehre von der mittelbaren Drittwirkung (C.) behandelt der Hauptteil des Aufsatzes eine Reihe von Entscheidungen, die den Gestaltungsspielraum von Netzwerkbetreibern hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und des Inhalts ihrer Foren unter Rückgriff auf die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit stark einschränken (D.). Es wird dargestellt, wie diese Rechtsprechungspraxis den dogmatischen Rahmen der mittelbaren Drittwirkung verlässt und einen faktischen Wechsel zu einer „unmittelbaren Drittwirkung“ vollzieht (E.). Im Anschluss wird deutlich, dass eine solche das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt, indem sie den gesetzgeberischen Entscheidungsspielraum beschneidet. (F.). Schließlich erfolgt ein Ausblick auf Alternativen in Form aktueller Regulierungsansätze auf EU- und Bundesebene (G.). Am Ende steht eine Zusammenfassung der Ergebnisse (H.).
Beschreibung:Gesehen am 13.07.2021
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2021.1.82224