Verbraucher- und lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage einer Behörde als Zivilsache: EuGH, Urteil vom 16.07.2020 - EUGH Aktenzeichen C7319 C-73/19, BeckRS 2020, 16107

Art. EWG_VO_1215_2012 Artikel 1 EWG_VO_1215_2012 Artikel 1 Absatz I der VO (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, das...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Pfeiffer, Thomas (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal) Kommentar
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2020
In: LMK
Year: 2020, Heft: 10, Pages: 433925
Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Flmk%2F2020%2Fcont%2Flmk.2020.433925.htm&anchor=Y-300-Z-LMK-B-2020-N-433925
Volltext
Verfasserangaben:Anmerkung von Professor Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
Beschreibung
Zusammenfassung:Art. EWG_VO_1215_2012 Artikel 1 EWG_VO_1215_2012 Artikel 1 Absatz I der VO (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff „Zivil- und Handelssachen“ in dieser Bestimmung eine Klage von Behörden eines Mitgliedstaats gegen in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gewerbetreibende fällt, in deren Rahmen diese Behörden im Wege eines Hauptantrags beantragen, das Vorliegen von Verstößen, die vermeintlich widerrechtliche unlautere Geschäftspraktiken darstellen, festzustellen und deren Unterlassung anzuordnen, sowie im Wege akzessorischer Anträge beantragen, dass Maßnahmen zur Veröffentlichung angeordnet werden und ein Zwangsgeld verhängt wird.
Beschreibung:Gesehen am 15.07.2021
Beschreibung:Online Resource