Umsatzsteueroption unerheblich für Verbrauchereigenschaft: BGH, Urteil vom 03.03.2020 - BGH Aktenzeichen XIZR46118 XI ZR 461/18 (OLG Karlsruhe), BeckRS 2020, 5860

Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Pfeiffer, Thomas (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal) Kommentar
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2020
In: LMK
Year: 2020, Heft: 4, Pages: 429247
Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Flmk%2F2020%2Fcont%2Flmk.2020.429247.htm&anchor=Y-300-Z-LMK-B-2020-N-429247
Volltext
Verfasserangaben:Anmerkung von Professor Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
Beschreibung
Zusammenfassung:Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 I, § 4 Nr. 12 Satz1 Buchst. a, § USTG § 9 USTG § 9 Absatz I UStG zur Umsatzsteuer optiert.
Beschreibung:Gesehen am 15.07.2021
Beschreibung:Online Resource