Haftung der Gewerkschaft für Arbeitskämpfe

Arbeitskämpfe verursachen Schäden. Zumindest der betroffene Arbeitgeber kann bei einem rechtswidrigen Arbeitskampf Schadensersatz von der Gewerkschaft verlangen. Die zahlreichen Erklärungsversuche aus der Vergangenheit können jedoch viele Detailfragen nicht beantworten: Warum haften Arbeitgeberv...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Zschoche, Paula Johanna (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Book/Monograph Hochschulschrift
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2024]
Schriftenreihe:Beiträge zum Arbeitsrecht 22
In: Beiträge zum Arbeitsrecht (22)

Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, Inhaltstext: http://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=0bcdb416914344979aa80d9ff30a402c&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm
Verlag, Cover: https://www.dietmardreier.de/annot/564C42696D677C7C393738333136313632313337367C7C434F50.jpg?sq=4
Verlag, Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1316236528/04
Volltext
Verfasserangaben:Paula Johanna Zschoche
Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitskämpfe verursachen Schäden. Zumindest der betroffene Arbeitgeber kann bei einem rechtswidrigen Arbeitskampf Schadensersatz von der Gewerkschaft verlangen. Die zahlreichen Erklärungsversuche aus der Vergangenheit können jedoch viele Detailfragen nicht beantworten: Warum haften Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf unterschiedlicher Grundlage? Und müssen auch Aktivisten, die politische Streiks organisieren, die Schäden ersetzen? Paula Johanna Zschoche bewertet nach eingehender Auswertung des Forschungsstandes die Haftungsfrage grundlegend neu. Denn die besondere Rolle der kampfführenden Verbände stellt ein spezielles Gestaltungsrecht dar, das zu einer Sonderverbindung mit den Vertragsparteien führt. Auf diese Weise bettet sie die Haftung für Arbeitskämpfe in ein privatrechtliches Verständnis des Arbeitskampfes ein
Beschreibung:Dissertation eingereicht unter dem Titel: Schadensersatzpflicht der Gewerkschaft für rechtswidrige Arbeitskämpfe
ISBN:9783161621376
3161621379