Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa: Art. 354-359 ADHGB

Das ADHGB von 1861 gilt zu seiner Zeit in nahezu allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, darüber hinaus auch in den nicht zum Deutschen Bund gehörenden Gebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie. Außerdem steht es Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875, das sein...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Kaufrecht in Mitteleuropa – Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Art. 337-359 ADHGB, Online (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Löhnig, Martin (HerausgeberIn) , Wagner, Stephan (HerausgeberIn)
Dokumenttyp: Konferenzschrift
Sprache:Deutsch
Englisch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2024]
Schriftenreihe:Mitteleuropäisches Zivilrecht 2
In: Mitteleuropäisches Zivilrecht (2)

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Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, Inhaltstext: http://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=3706b6ab115f4414ae6127f4addeb7a0&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm
Verlag, Cover: https://www.dietmardreier.de/annot/564C42696D677C7C393738333136313633343437357C7C434F50.jpg?sq=4
Inhaltsverzeichnis: https://swbplus.bsz-bw.de/bsz1893887561inh.htm
Volltext
Verfasserangaben:herausgegeben von Martin Löhnig und Stephan Wagner
Beschreibung
Zusammenfassung:Das ADHGB von 1861 gilt zu seiner Zeit in nahezu allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, darüber hinaus auch in den nicht zum Deutschen Bund gehörenden Gebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie. Außerdem steht es Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875, das seinerseits das Handelsgesetz für Bosnien und die Herzegowina von 1883 prägt. Da die Vorschriften für Handelsgeschäfte grundsätzlich auch dann Anwendung finden, wenn es sich nur für einen der beiden Vertragspartner um ein Handelsgeschäft handelt, erfasst das ADHGB in der Praxis eine Vielzahl der Fälle und tritt an die Stelle des jeweils einschlägigen partikularen Schuldrechts. Dadurch entsteht auf friedliche Art und Weise ein gemeinsamer Rechtsraum in ganz Mitteleuropa, in dem das ADHGB die Funktion eines gemeinsamen Obligationenrechts übernimmt. Als "Einheitsrecht" stellen die Art. 354-359 ADHGB dabei für Leistungsstörungen ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung
Beschreibung:Beiträge des virtuellen Treffens, das Ende Oktober 2020 online stattfand (Regensburg)
ISBN:9783161634475
3161634470