Präimplantationsdiagnostik mit zellfreier DNA in Deutschland ohne Antrag möglich

Der Erfolg einer In-vitro-Fertilisations(IVF)-Behandlung ist wesentlich abhängig vom Alter der Patientin und den genetischen Eigenschaften der Eizellen. Da nur etwa die Hälfte der Embryonen einen euploiden Chromosomensatz hat, ist ein Ziel der Präimplantationsdiagnostik (PID), die Embryonen mit e...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Taupitz, Jochen (VerfasserIn) , Kentenich, Heribert (VerfasserIn) , Sibold, Claus (VerfasserIn) , Tandler-Schneider, Andreas (VerfasserIn) , Hirchenhain, Jens (VerfasserIn) , Krüssel, Jan-Steffen (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: February 2021
In: Gynäkologische Endokrinologie
Year: 2021, Jahrgang: 19, Heft: 1, Pages: 68-72
ISSN:1610-2908
DOI:10.1007/s10304-020-00357-4
Online-Zugang:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://doi.org/10.1007/s10304-020-00357-4
Volltext
Verfasserangaben:Jochen Taupitz, Heribert Kentenich, Claus Sibold, Andreas Tandler-Schneider, Jens Hirchenhain, Jan-Steffen Krüssel
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Erfolg einer In-vitro-Fertilisations(IVF)-Behandlung ist wesentlich abhängig vom Alter der Patientin und den genetischen Eigenschaften der Eizellen. Da nur etwa die Hälfte der Embryonen einen euploiden Chromosomensatz hat, ist ein Ziel der Präimplantationsdiagnostik (PID), die Embryonen mit euploidem Chromosomensatz zu identifizieren, um eine erhöhte Schwangerschaftsrate im Vergleich zum Transfer ohne Einsatz der PID zu erreichen. Nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG, § 3a) ist diese Untersuchung in engen Grenzen auch in Deutschland möglich. Ein Problem besteht dahin, dass bei der PID am Embryo entweder Blastomeren oder Trophektodermzellen entfernt und untersucht werden, was eine Beschädigung des Embryos darstellen kann. Eine Alternative könnte die Untersuchung der zellfreien DNA bieten, die sowohl in der Blastocoelflüssigkeit als auch im Kulturmedium vorhanden ist. Dabei müssen keine Zellen des Embryos entfernt werden. Man kann das Verfahren deshalb als nichtinvasiv bezeichnen („non-invasive preimplantation genetic testing“ [ni-PGT]). § 3a ESchG ist auf das Verfahren nicht anwendbar. Allerdings hat der Bundesgerichtshof eine genetische Untersuchung von Embryonen in vitro nur unter der Voraussetzung für zulässig erklärt, dass sie der Identifikation schwerwiegender genetischer Schäden des Embryos dient. Zudem setzt der „Deutsche Mittelweg“ Grenzen, was die Anzahl der für eine ni-PGT verfügbaren Embryonen betrifft.
Beschreibung:Online publiziert: 2. Dezember 2020
Gesehen am 18.07.2024
Beschreibung:Online Resource
ISSN:1610-2908
DOI:10.1007/s10304-020-00357-4