Die Normativität des Allgemeinen Gewaltverbotes im Verhältnis zur „normativen Kraft des Faktischen“

Die Art und Weise, auf die sich Russland völkerrechtlicher Begriffe im jüngsten Angriffskrieg gegen die Ukraine bedient, scheint jene alten Geister heraufzubeschwören, die schon früh an der Geltung des Allgemeinen Gewaltverbotes nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta zweifelten. Welche Bedeutung für diese...

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Main Author: Stephan, Karl-Friedrich (Author)
Format: Article (Journal)
Language:German
Published: 2024-08-22
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2024, Issue: 1, Pages: 123-150
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2024.1.106104
Online Access:Verlag, kostenfrei, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2024.1.106104
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106104
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Author Notes:Karl-Friedrich Stephan
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Summary:Die Art und Weise, auf die sich Russland völkerrechtlicher Begriffe im jüngsten Angriffskrieg gegen die Ukraine bedient, scheint jene alten Geister heraufzubeschwören, die schon früh an der Geltung des Allgemeinen Gewaltverbotes nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta zweifelten. Welche Bedeutung für diese Normativität hat die soziale Wirksamkeit des Allgemeinen Gewaltverbotes, unter Berücksichtigung der Bedingungen des Völkerrechtssystems der VN-Charta mit all seinen Defiziten? Wie verhält sich dazu wiederum das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta, wenn sich auch Russland darauf beruft? Unter anderem die Lehre von der normativen Kraft des Faktischen von Georg Jellinek lässt die Grenzen völkerrechtlicher Normativität greifbar werden und zeigt schließlich, wie resilient das Allgemeine Gewaltverbot weiterhin ist.
Item Description:Gesehen am 02.09.2024
Physical Description:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2024.1.106104