Der assistierte Suizid - vermeintlich ultimativer Ausdruck bürgerlicher Freiheit? = Assisted suicide - the allegedly ultimate expression of civil freedom?

Am 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB zur Regelung der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig. Die daraufhin eingereichten beiden Gesetzesentwürfe wurden im Juli 2023 im Deutschen Bundestag abgelehnt. Daher gibt es derzeit noch kei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Altschäffl, Regina Marlene (VerfasserIn) , Bauer, Axel W. (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2024
In: Zeitschrift für medizinische Ethik
Year: 2024, Jahrgang: 70, Heft: 4, Pages: 512-531
ISSN:2949-8570
DOI:10.30965/29498570-20240066
Online-Zugang:Resolving-System, lizenzpflichtig, Volltext: https://doi.org/10.30965/29498570-20240066
Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://brill.com/view/journals/zfme/70/4/article-p512_6.xml
Volltext
Verfasserangaben:Autor:innen: Regina M. Altschäffl und Axel W. Bauer
Beschreibung
Zusammenfassung:Am 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB zur Regelung der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig. Die daraufhin eingereichten beiden Gesetzesentwürfe wurden im Juli 2023 im Deutschen Bundestag abgelehnt. Daher gibt es derzeit noch keine neue gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Zur Suizidassistenz wird im Ausland meist das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital eingesetzt, was durch das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aber verboten ist. Eine alleinige Änderung des BtMG wäre daher eine denkbare Alternative zu einem neuen Suizidhilfegesetz, jedoch sicher keine Hilfe zum Lebensschutz.
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2949-8570
DOI:10.30965/29498570-20240066