Rechtszuweisung und Rechtsschutz bei der erbrechtlichen Auflage

Die erbrechtliche Auflage (§§ 1940, 2192 ff. BGB) schafft eine Pflicht des mit ihr Beschwerten, der keine Berechtigung einer lebenden Person gegenübersteht. Sie erscheint daher auf den ersten Blick als Fremdkörper in einem Privatrechtssystem, dessen Regelungsgegenstand die Zuweisung von Rechten is...

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Bibliographic Details
Main Author: Schmelzeisen, Niklas (Author)
Format: Book/Monograph Thesis
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot [2025]
Series:Schriften zum Bürgerlichen Recht Band 590
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht (Band 590)

Subjects:
Online Access:Verlag, Inhaltstext: https://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=35f653935e9f45d48daa6dedcdd9798b
Verlag, Inhaltstext: http://www.duncker-Humblot.de
Verlag, Inhaltstext: https://www.duncker-humblot.de/9783428194292
Verlag, Cover: https://www.dietmardreier.de/annot/564C42696D677C7C393738333432383139343239327C7C434F50.jpg?sq=1
Verlag, Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1358340676/04
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Author Notes:von Niklas Schmelzeisen
Table of Contents:
  • Rechtshistorische Grundlagen der Auflage - Römisches Recht - Rezeption in der Pandektenwissenschaft und den Partikularrechtsordnungen - Die Auflage in der Entstehungsgeschichte des BGB - Privatrecht als System der Zuweisung - Verhältnis zwischen Substanzrecht und Schutzrecht - Die Forderung als Herrschaftsrecht über die Leistungshandlung des Schuldners - Verhältnis zwischen Pflicht und Recht - Rechtliche Struktur der Forderung - Normsetzungstheorie - Lehre vom Institutionenschutz - Struktur der Auflage im Privatrechtssystem - Verpflichtung des Beschwerten - Berechtigung - Die Auflage als Substanzrecht des Erblassers - Rechtsstellung des Vollziehungsbefugten - Rechtsstellung des Begünstigten - Rechtsstellung des Inhabers des Anspruchs aus § 2196 BGB - Rechtsstellung des Erblassers - Ausschluss des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung - Personenidentität von Vollziehungsbefugtem und Begünstigtem - Personenidentität von Bereicherungsgläubiger und Begünstigtem - Gestaltungsfreiheit des Erblassers - Auflage ohne Vollziehungsbefugnis