Der Einfluss des Unionsrechts auf die Verjährung von Verbraucheransprüchen

Der EuGH hat zur Klausel-Richtlinie entschieden, dass Verbraucheransprüche nur dann verjähren dürfen, wenn der Verbraucher vor Eintritt der Verjährung die Möglichkeit hatte, die anspruchsbegründenden Tatsachen zutreffend rechtlich zu würdigen. Eine die Rechtsunkenntnis des Verbrauchers berüc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Berenz, Timo (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Buch/Monographie Hochschulschrift
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot [2026]
Schriftenreihe:Schriften zum Bürgerlichen Recht Band 603
DOI:10.3790/978-3-428-59623-2
Schlagworte:
Online-Zugang:Resolving-System, lizenzpflichtig: https://doi.org/10.3790/978-3-428-59623-2
Verlag, Inhaltstext: https://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=f6da4d73e4824000b116efda31fcbd20
Volltext
Verfasserangaben:von Timo Jan Peter Berenz
Beschreibung
Zusammenfassung:Der EuGH hat zur Klausel-Richtlinie entschieden, dass Verbraucheransprüche nur dann verjähren dürfen, wenn der Verbraucher vor Eintritt der Verjährung die Möglichkeit hatte, die anspruchsbegründenden Tatsachen zutreffend rechtlich zu würdigen. Eine die Rechtsunkenntnis des Verbrauchers berücksichtigende Auslegung des deutschen Verjährungsrechts, insbesondere der §§ 199 Abs. 1 und Abs. 4 BGB, ist jedoch nicht möglich. Auch durch die Anwendung verjährungsrechtlicher Sonderregelungen oder der hergebrachten Fallgruppen zur Zumutbarkeit der Klageerhebung können keine richtlinienkonformen Ergebnisse erzielt werden. Nur durch eine Erweiterung dieses Rechtsinstituts um die Fallgruppe des rechtsunkundigen Verbrauchers kann der Rechtsunkenntnis des Verbrauchers zumindest eine gewisse verjährungsrechtliche Bedeutung beigemessen werden. Für eine vollständige Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben muss der Gesetzgeber jedoch einen Sonderverjährungstatbestand für Verbraucheransprüche schaffen. / »The Impact of Union Law on the Statute of Limitations for Consumer Rights«: Union law requires that a consumer’s lack of legal knowledge be considered when assessing limitation periods. However, German law cannot be interpreted accordingly. The legal doctrine of the reasonableness of bringing legal action (›Zumutbarkeit der Klageerhebung‹) should therefore be extended to encompass cases involving consumers lacking legal knowledge. Nonetheless, in order to fully comply with Union law, the legislature must introduce a specific limitation period for consumer claims.
Beschreibung:Online resource; title from title screen (viewed October 16, 2025)
Beschreibung:Online Resource
ISBN:9783428596232
DOI:10.3790/978-3-428-59623-2