Der forderungslose Anfechtungsgegner
Die Insolvenzanfechtung darf auch dann nicht zugunsten des Schuldners wirken, wenn sich im Laufe des Verfahrens ein Erlösüberschuss ergibt. Im Fall der Handschenkung, der bewusst rechtsgrundlosen Leistung, der Heilung durch Leistung und der Leistung auf eine unvollkommene Verbindlichkeit verfügt...
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
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| Dokumenttyp: | Buch/Monographie Hochschulschrift |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos
2026
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| Ausgabe: | 1. Auflage |
| Schriftenreihe: | Nomos-Universitätsschriften Recht
Band 1045 |
| In: |
Nomos-Universitätsschriften (Band 1045)
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| Schlagworte: | |
| Online-Zugang: | Verlag, Inhaltstext: https://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=732a1d104f4549d783f40fbc8480b269 Verlag, Cover: https://www.dietmardreier.de/annot/564C427C7C37333261316431303466343534396437383366343066626338343830623236397C7C434F50.jpg?sq=8 |
| Verfasserangaben: | Paul Goes |
| Zusammenfassung: | Die Insolvenzanfechtung darf auch dann nicht zugunsten des Schuldners wirken, wenn sich im Laufe des Verfahrens ein Erlösüberschuss ergibt. Im Fall der Handschenkung, der bewusst rechtsgrundlosen Leistung, der Heilung durch Leistung und der Leistung auf eine unvollkommene Verbindlichkeit verfügt der Anfechtungsgegner über keine (durchsetzbare) Forderung gegen den Schuldner. Dennoch muss er an der Masseverteilung teilnehmen, bevor ein Erlösüberschuss an den Schuldner nach 199 InsO ausgekehrt wird. Hier setzt die Arbeit an und zeigt auf, welche bereicherungsrechtliche Forderung dem Anfechtungsgegner zusteht und wie diese im Insolvenzverfahren zu berücksichtigen ist |
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| ISBN: | 9783756041589 3756041581 |