Gutachtliche Feststellung von Blindheit

Die Feststellung von Blindheit ist in der augenärztlichen Tätigkeit ein Nebenaspekt, der meist auf Wunsch von sehbehinderten Patienten erfolgt. Wesentlich ist, dass der Nachweis von Blindheit eine Untersuchung unter gutachtlichen Bedingungen voraussetzt, also nicht allein aufgrund von Aufzeichnung...

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Main Author: Rohrschneider, Klaus (Author)
Format: Article (Journal)
Language:German
Published: 2026
In: Die Ophthalmologie
Year: 2026, Volume: 123, Issue: 5, Pages: 409-418
ISSN:2731-7218
DOI:10.1007/s00347-026-02426-8
Online Access:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://doi.org/10.1007/s00347-026-02426-8
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Author Notes:Klaus Rohrschneider (Ophthalmologische Rehabilitation und seltene Augenerkrankungen, Augenklinik der Universität Heidelberg)
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Summary:Die Feststellung von Blindheit ist in der augenärztlichen Tätigkeit ein Nebenaspekt, der meist auf Wunsch von sehbehinderten Patienten erfolgt. Wesentlich ist, dass der Nachweis von Blindheit eine Untersuchung unter gutachtlichen Bedingungen voraussetzt, also nicht allein aufgrund von Aufzeichnungen im Rahmen der normalen Arzt-Patienten-Beziehung erfolgen kann. Wichtig sind eine gutachtlich korrekte Sehschärfeprüfung nach DIN 58220 sowie eine manuell-kinetische Perimetrie mit dem Goldmann-Perimeter oder anderen zugelassenen Geräten. Funktionelle Defizite müssen morphologisch anhand von Diagnose und objektivierbaren Untersuchungsbefunden erklärbar und objektiv nachvollziehbar sein. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Folgekosten sind hohe Maßstäbe an den Nachweis der Blindheit anzulegen, Blindheit muss grundsätzlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein.
Item Description:Online veröffentlicht: 16. April 2026
Englische Zusammenfassung: Expert assessment of blindness
Gesehen am 15.06.2026
Physical Description:Online Resource
ISSN:2731-7218
DOI:10.1007/s00347-026-02426-8