Corpus iuris civilis: Text und Übersetzung : auf der Grundlage der von Theodor Mommsen und Paul Krüger besorgten Textausgaben

Corpus iuris civilis ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbstständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt. Im kontinentalen Europa stel...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Behrends, Okko (Herausgegeben von) , Knütel, Rolf (Herausgegeben von) , Kupisch, Berthold (Herausgegeben von) , Seiler, Hans Hermann (Herausgegeben von) , Mommsen, Theodor (Berichterstattung) , Krüger, Paul (Berichterstattung)
Dokumenttyp: Buch/Monographie
Sprache:Deutsch
Latein
Veröffentlicht: Heidelberg C.F. Müller Juristischer Verlag 1990-
Volumes / Articles: Show Volumes / Articles.
Schlagworte:
Online-Zugang: Volltext
Verfasserangaben:herausgegeben von Okko Behrends, Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Hans Hermann Seiler
Beschreibung
Zusammenfassung:Corpus iuris civilis ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbstständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt. Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom Corpus iuris civilis maßgeblich geprägt. Die von Kaiser Justinian (527–565) zusammengestellte Rechtssammlung stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Den Anfang machen die kaiserlichen Institutionen (Band I). In weitem Umfang sind sie den Institutionen des klassischen Juristen Gaius (um 160 n. Chr.) nachgebildet. Die kaiserlichen Institutionen haben in eindrucksvoller Weise den durch höchste Präzision von Tatbestand und Rechtsfolge gekennzeichneten Stil des klassischen Rechtsdenkens begründet. Daneben haben die Institutionen aber auch als juristische Grammatik zur Einübung in das juristische Denken (Anfängerlehrbuch) gedient. Seit dem Humanismus des 16. Jahrhunderts gehören die Institutionen zum festen Bestand der Allgemeinbildung. Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Jurist:innen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenoss:innen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Beschreibung:Frühere Aufl. im Verl. Weidmann erschienen. - Text lat. und dt