Die Einwilligungsfähigkeit von älteren Patienten mit kognitiven Störungen im Akutkrankenhaus

Einwilligungsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, ob ein Mensch in der Lage ist, in die Verletzung eines Rechtsguts, nämlich der körperlichen Unversehrtheit bei medizinischen Maßnahmen, einzuwilligen. Einwilligungsfähigkeit bezieht sich immer auf eine bestimmte medizinische Maß...

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Bibliographic Details
Main Author: Frölich, Lutz (Author)
Format: Book/Monograph Video
Language:German
Published: Heidelberg Universitätsbibliothek Heidelberg 08 Jun 2017
DOI:10.11588/heidok.00023039
Subjects:
Online Access:Resolving-System, kostenfrei, Volltext: http://dx.doi.org/10.11588/heidok.00023039
Resolving-System, kostenfrei, Volltext: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:16-heidok-230399
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Author Notes:Prof. Dr. Lutz Frölich, ZI, Mannheim
Description
Summary:Einwilligungsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, ob ein Mensch in der Lage ist, in die Verletzung eines Rechtsguts, nämlich der körperlichen Unversehrtheit bei medizinischen Maßnahmen, einzuwilligen. Einwilligungsfähigkeit bezieht sich immer auf eine bestimmte medizinische Maßnahme, und deren Beachtung im medizinischen Kontext ergibt sich aus der Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dient der Wahrung seiner Selbstverantwortung und der Förderung von Kooperationswilligkeit. Um das Einverständnis des Patienten in eine medizinische Maßnahme zu erlangen, hat sich das Vorgehen der „informierten Einwilligung“ als Standard bewährt. Eine Demenz beeinträchtigt und zerstört in ihrem Verlauf die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen. Bei älteren Patienten mit kognitiven Störungen bestimmt der Schweregrad der kognitiven Störung, die Art der Demenerkrankung ebenso wie die Komplexität der medizinischen Maßnahme im Einzelfall, ob ein Patient einwilligungsfähig ist oder nicht. Hieraus ergeben sich praktisch relevante Forschungsperspektiven und Fragestellungen. Diese sollten von einer ärztlich-pragmatischen Haltung geprägt sein, wie medizinisches Handeln zum Nutzen der demenzkranken Patienten möglich bleiben kann, ohne ethische Grundprinzipien zu verletzen, berichtet Prof. Dr. Lutz Frölich, ZI, Mannheim.
Item Description:Videoaufzeichnung (Dauer: 00:25:41 h)
Der Vortrag ist Teil vom Eröffnungskongress 2016 des Graduiertenkollegs "Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus", Donnerstag, 13. Oktober 2016, 9.30 – 17.00 Uhr, Alte Aula, Universität Heidelberg
Physical Description:Online Resource
DOI:10.11588/heidok.00023039