Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen

Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber überlassen waren. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem G...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hettche, Juliane (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Book/Monograph Hochschulschrift
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2018]
Schriftenreihe:Jus internationale et Europaeum 140
In: Jus internationale et Europaeum (140)

DOI:10.1628/978-3-16-155843-6
Schlagworte:
Online-Zugang:Aggregator, lizenzpflichtig: https://www.mohrsiebeck.com/9783161558436
Resolving-System, lizenzpflichtig: https://doi.org/10.1628/978-3-16-155843-6
Aggregator, lizenzpflichtig: https://www.mohrsiebeck.com/10.1628/978-3-16-155843-6
Volltext
Verfasserangaben:Juliane Hettche
Beschreibung
Zusammenfassung:Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber überlassen waren. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen enthält das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie überträgt die Grundsätze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhältnis prägen, auf das Außenverhältnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen her.
Under the German Constitution, international treaties are concluded by the executive power with the participation of the legislature. But does the legislature need to participate when the executive power submits reservations or terminates treaties? Juliane Hettche answers this question by interpreting the German Constitution.
Beschreibung:Online Resource
ISBN:9783161558436
DOI:10.1628/978-3-16-155843-6