Exegese zu D. 35,2,18,pr. (Paul. 11 quaest.)

Das Fragment aus dem Werk des römischen Juristen Paulus (um 200 n. Chr.) behandelt ein Problem, das sich aus dem Zusammentreffen der rechtlichen Sonderstellung von Soldaten und Veteranen mit dem Quartrecht der lex Falcidiaergab. Letztere schränkte, ähnlich dem heutigen Pflichtteilsrecht, die Test...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Repnow, Robin (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2016
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2016, Heft: 2, Pages: 234-249
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67565
Online-Zugang:Verlag, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2016.2.67565
Verlag, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/67565
Volltext
Verfasserangaben:Robin Repnow
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Fragment aus dem Werk des römischen Juristen Paulus (um 200 n. Chr.) behandelt ein Problem, das sich aus dem Zusammentreffen der rechtlichen Sonderstellung von Soldaten und Veteranen mit dem Quartrecht der lex Falcidiaergab. Letztere schränkte, ähnlich dem heutigen Pflichtteilsrecht, die Testierfreiheitein, indem sie vorsah, dass einem Erben mindestens ein Viertel desNachlasses verbleiben muss. In dem von Paulus behandelten Fall hatte ein ehemaliger Soldat indes ein Vermächtnis über sein gesamtes Vermögen ausgesetzt. Die komplexe Argumentation des Juristen illustriert, wie die verschiedenen Rechtsinstitute des römischen Erbrechts ineinandergriffen und durch ihr Zusammenwirken sachgerechte Lösungen ermöglichten. Die Exegese des Fragments, das zudem einige sprachliche Besonderheiten aufweist, kann exemplarisch Schwierigkeiten und Methode der Quellenarbeit im römischen Recht veranschaulichen.
Beschreibung:Gesehen am 04.11.2019
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67565