Die Wirksamkeit von Tarifverträgen zur Steuerung des Marktverhaltens von Unternehmen
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern der Abschluss von (Haus-)Tarifverträgen, die auf das Marktverhalten eines Unternehmens zuzugreifen versuchen, möglich ist. Dabei stehen sich die Berufsfreiheit des Unternehmers und die Koalitionsfreiheit der Tarifparteien dia...
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
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| Dokumenttyp: | Article (Journal) |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2016
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| In: |
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2016, Heft: 1, Pages: 1-30 |
| ISSN: | 2629-7132 |
| DOI: | 10.11588/srzwo.2016.1.67581 |
| Online-Zugang: | Verlag, Volltext: http://dx.doi.org/10.11588/srzwo.2016.1.67581 Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/67581 |
| Verfasserangaben: | Franziska Grethe |
| Zusammenfassung: | Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern der Abschluss von (Haus-)Tarifverträgen, die auf das Marktverhalten eines Unternehmens zuzugreifen versuchen, möglich ist. Dabei stehen sich die Berufsfreiheit des Unternehmers und die Koalitionsfreiheit der Tarifparteien diametral entgegen. Grundsätzlich denkbar sind nach der hier vertretenenAuffassung jedenfalls schuldrechtliche Tarifverträge und außertarifvertragliche Vereinbarungen. Jene verstoßen jedoch regelmäßig gegen Art. 12 Abs. 1 GG als verfassungsrechtliche Grenze, sodass Arbeitskämpfe zur Durchsetzung der tariflichen Regelungen unzulässig sind. Im Gegensatz dazu sind freiwillig geschlossene Tarifverträge vielmehr Ausdruck der Berufsfreiheit des Arbeitgebers und somit zulässig. |
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| Beschreibung: | Gesehen am 07.11.2019 |
| Beschreibung: | Online Resource |
| ISSN: | 2629-7132 |
| DOI: | 10.11588/srzwo.2016.1.67581 |