Strafbarkeit von Geschäftsleitungen für die Nichtwahrnehmung erfolgversprechender Geschäftsabschlüsse?

In der jüngeren Vergangenheit ist die Bedeutung der Untreue im Wirtschaftsstrafrecht stetig gewachsen. Immer mehr Verhaltensweisen wurden als Verwirklichung des Tatbestands des § 266 StGB angesehen und fürGeschäftsleitungen stieg die Gefahr, sich strafbar zu machen, stetig. Im folgenden Beitrag s...

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Main Author: Rieß, Christian (Author)
Format: Article (Journal)
Language:German
Published: 2016
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2016, Issue: 2, Pages: 308-335
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67563
Online Access:Verlag, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2016.2.67563
Verlag: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/67563
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Author Notes:Christian Rieß
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Summary:In der jüngeren Vergangenheit ist die Bedeutung der Untreue im Wirtschaftsstrafrecht stetig gewachsen. Immer mehr Verhaltensweisen wurden als Verwirklichung des Tatbestands des § 266 StGB angesehen und fürGeschäftsleitungen stieg die Gefahr, sich strafbar zu machen, stetig. Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, ob sich Geschäftsleitungen nun auch durch die Nichtwahrnehmung erfolgversprechender Geschäftsabschlüsse strafbar machen können. Vorgegangen wird dabei anhand der Tatbestandsmerkmale der Untreue, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Vermögensnachteil liegt. In Bezug auf diesen ist insbesondere fraglich, inwieweit das Ausbleiben einer Vermögensmehrung einen untreuerelevanten Nachteil darstellen kann.
Item Description:Gesehen am 11.12.2019
Physical Description:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2016.2.67563