Zum Bremer Gesetz der Polizeikostenabwälzung im Rahmen gewinnorientierter Großveranstaltungen: insbesondere bei Profifußballspielen
Am 22.10.2014 veränderte das Bundesland Bremen sein Gebühren- undBeitragsgesetz (BremGebBeitrG) mit der Absicht, zukünftig die erhöhtenPolizeikosten bei sogenannten „Risikospielen“ auf die Deutsche Fußball Liga(DFL) als Gebührenschuldner abzuwälzen. Im August 2015 wurde die ersteRechnung in Ho...
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
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| Dokumenttyp: | Article (Journal) |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2016
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| In: |
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2016, Heft: 1, Pages: 162-180 |
| ISSN: | 2629-7132 |
| DOI: | 10.11588/srzwo.2016.1.67583 |
| Online-Zugang: | Verlag, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2016.1.67583 Verlag, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/67583 |
| Verfasserangaben: | Garry Konrath |
| Zusammenfassung: | Am 22.10.2014 veränderte das Bundesland Bremen sein Gebühren- undBeitragsgesetz (BremGebBeitrG) mit der Absicht, zukünftig die erhöhtenPolizeikosten bei sogenannten „Risikospielen“ auf die Deutsche Fußball Liga(DFL) als Gebührenschuldner abzuwälzen. Im August 2015 wurde die ersteRechnung in Höhe von gut 425.000 Euro an die DFL geschickt.Der nachfolgende Beitrag behandelt einerseits die abstrakte Zulässigkeit der Polizeikostenabwälzung im Rahmen gewinnorientierter Großveranstaltungen sowohl in polizeirechtlicher- als auch in (finanz-)verfassungsrechtlicher Hinsicht. Zunächst wird der polizeikostenrechtliche Ansatz überprüft und abgelehnt. Insbesondere geht der Beitrag der Frage nach, wie ein gebührenrechtlicher Veranstalterbegriff zu definieren ist. Andererseits werden die gewonnenen Ergebnisse auf das Bremer Gesetz der Polizeikostenabwälzung bei Großveranstaltungen angewandt. |
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| Beschreibung: | Gesehen am 13.11.2019 |
| Beschreibung: | Online Resource |
| ISSN: | 2629-7132 |
| DOI: | 10.11588/srzwo.2016.1.67583 |