OLG Karlsruhe 26. Juni 2018 - 17 U 147/17: Entgelt für Kontoeinzahlung mit Münzgeld

Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Main Author: Rodi, Daniel (Author)
Format: Chapter/Article Comment
Language:German
Published: 2018
In: WuB-Online
Year: 2018, Pages: 624
Online Access:Verlag, kostenfrei registrierungspflichtig, Volltext: https://www.wmrecht.de/wub-online/dokument/wub/1812125
Get full text
Author Notes:Rodi
Description
Summary:Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen die – auch auf Finanzdienstleistungen anwendbare – gesetzliche Preisregelung des § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB, was im Verbandsklageweg über § 1 UKlaG geltend gemacht werden kann, ohne dass es darauf ankommt, dass es sich nicht um eine Preisnebenabrede handelt.
Item Description:Gesehen am 02.01.2020
Physical Description:Online Resource