OLG Karlsruhe 26. Juni 2018 - 17 U 147/17: Entgelt für Kontoeinzahlung mit Münzgeld

Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen...

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Auteur principal: Rodi, Daniel (Auteur)
Format: Chapter/Article Comment
Langue:allemand
Publié: 2018
In: WuB-Online
Year: 2018, Pages: 624
Accès en ligne:Verlag, kostenfrei registrierungspflichtig, Volltext: https://www.wmrecht.de/wub-online/dokument/wub/1812125
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Notes sur l'auteur:Rodi
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Résumé:Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen die – auch auf Finanzdienstleistungen anwendbare – gesetzliche Preisregelung des § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB, was im Verbandsklageweg über § 1 UKlaG geltend gemacht werden kann, ohne dass es darauf ankommt, dass es sich nicht um eine Preisnebenabrede handelt.
Description:Gesehen am 02.01.2020
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