OLG Karlsruhe 26. Juni 2018 - 17 U 147/17: Entgelt für Kontoeinzahlung mit Münzgeld

Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Rodi, Daniel (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Kapitel/Artikel Kommentar
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: WuB-Online
Year: 2018, Pages: 624
Online-Zugang:Verlag, kostenfrei registrierungspflichtig, Volltext: https://www.wmrecht.de/wub-online/dokument/wub/1812125
Volltext
Verfasserangaben:Rodi
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen die – auch auf Finanzdienstleistungen anwendbare – gesetzliche Preisregelung des § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB, was im Verbandsklageweg über § 1 UKlaG geltend gemacht werden kann, ohne dass es darauf ankommt, dass es sich nicht um eine Preisnebenabrede handelt.
Beschreibung:Gesehen am 02.01.2020
Beschreibung:Online Resource