OLG Karlsruhe 26. Juni 2018 - 17 U 147/17: Entgelt für Kontoeinzahlung mit Münzgeld
Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen...
Gespeichert in:
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| Dokumenttyp: | Kapitel/Artikel Kommentar |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2018
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| In: |
WuB-Online
Year: 2018, Pages: 624 |
| Online-Zugang: | Verlag, kostenfrei registrierungspflichtig, Volltext: https://www.wmrecht.de/wub-online/dokument/wub/1812125 |
| Verfasserangaben: | Rodi |
| Zusammenfassung: | Leitsatz: Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltene Klausel BARTRANSAKTION - Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro unterliegt der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 bis 309 BGB, obwohl sie eine Hauptleistungspflicht der Beklagten bepreist. Denn die Klausel verstößt gegen die auch auf Finanzdienstleistungen anwendbare gesetzliche Preisregelung des § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB, was im Verbandsklageweg über § 1 UKlaG geltend gemacht werden kann, ohne dass es darauf ankommt, dass es sich nicht um eine Preisnebenabrede handelt. |
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| Beschreibung: | Gesehen am 02.01.2020 |
| Beschreibung: | Online Resource |