LG Frankfurt a. M. 11. Januar 2019 - 2-18 O 211/18: Verjährungsbeginn bei unwirksamer Zinsanpassungsklausel

Leitsatz: Eine unwirksame Zinsanpassungsklausel hinterlässt eine Regelungslücke über das „Wie“ einer – nach wie vor dem Grunde nach wirksam vereinbarten – Zinsanpassung im Vertrag, die durch das Gericht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu füllen ist. Das bedeutet aber nicht, dass Anspr...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Rodi, Daniel (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Kapitel/Artikel Kommentar
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: WuB-Online
Year: 2019, Pages: 567
Online-Zugang:Verlag, kostenfrei registrierungspflichtig, Volltext: https://www.wmrecht.de/wub-online/dokument/wub/1911115
Volltext
Verfasserangaben:Rodi
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine unwirksame Zinsanpassungsklausel hinterlässt eine Regelungslücke über das „Wie“ einer – nach wie vor dem Grunde nach wirksam vereinbarten – Zinsanpassung im Vertrag, die durch das Gericht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu füllen ist. Das bedeutet aber nicht, dass Ansprüche auf Rückbuchung bzw. Rückzahlung wegen überhöhter Zinsen im verjährungsrechtlichen Sinne erst mit Rechtskraft des über die Vertragsauslegung erkennenden Gerichtsurteils entstehen bzw. fällig werden.
Beschreibung:Gesehen am 02.01.2020
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