Beweisrecht und ordre public

Trotz weitreichender Rechtsharmonisierung unterscheidet sich das Zivilverfahrensrecht von Staat zu Staat. Selbst innerhalb des kontinentalen Rechtskreises zeigen sich Unterschiede innerhalb des Verfahrens-, insbesondere innerhalb des Beweisrechts. Dies wurde in einer Entscheidung des BGH vom 4.6.201...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Roer, Louis (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2019, Heft: 2, Pages: 315-348
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2019.2.69283
Online-Zugang:Verlag, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2019.2.69283
Verlag, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/69283
Verlag, Volltext: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:16-srzwo-692839
Volltext
Verfasserangaben:Louis M. Roer
Beschreibung
Zusammenfassung:Trotz weitreichender Rechtsharmonisierung unterscheidet sich das Zivilverfahrensrecht von Staat zu Staat. Selbst innerhalb des kontinentalen Rechtskreises zeigen sich Unterschiede innerhalb des Verfahrens-, insbesondere innerhalb des Beweisrechts. Dies wurde in einer Entscheidung des BGH vom 4.6.2017 über die Anerkennung und Vollstreckung einer Schweizer Entscheidung deutlich. Der BGH befasste sich mit der Frage, wann die Andersartigkeit des Beweisrechts mit dem ordre public kollidiert. Gegenstand dieses Beitrags ist es, den Inhalt des verfahrensrechtlichen ordre public darzustellen, um anschließend an diesem Maßstab die Entscheidung des BGH kritisch zu würdigen. Dabei wird auf den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, das Recht auf Beweis und das Recht auf rechtliches Gehör eingegangen.
Beschreibung:Gesehen am 13.01.2020
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2019.2.69283