Digestenexegese zu Paul. 13 ed. 4.8.32.14

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Bereits im antiken Rom war sie als besondere Form der Streitbeilegung bekannt. Die aus dem Ediktkommentar des Paulus stammende Digestenstelle 4.8.32.14 beziehtsich nach der hier vertretenen Auffassung auf den Widerstand gegen ein S...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Stumpf, Aaron (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2015
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2015, Heft: 2, Pages: 234-251
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2015.2.72063
Online-Zugang:Verlag, kostenfrei, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2015.2.72063
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/72063
Volltext
Verfasserangaben:Aaron Christopher Stumpf
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Schiedsgerichtsbarkeit ist keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Bereits im antiken Rom war sie als besondere Form der Streitbeilegung bekannt. Die aus dem Ediktkommentar des Paulus stammende Digestenstelle 4.8.32.14 beziehtsich nach der hier vertretenen Auffassung auf den Widerstand gegen ein Schiedsurteil im Falle der Feindlichkeit des Schiedsrichters (arbiter) gegenüber einer der Parteien. Die Exegese widmet sich den historischen, sprachlichen undjuristischen Fragen, die der Textabschnitt aufwirft. Dabei werden unter anderem exceptio doli und petitio poenae in ihren Funktionen für das Schiedsverfahren näher untersucht. Abschließend wird ein Vergleich mit der geltenden Rechtslage vorgenommen.
Beschreibung:Gesehen am 30.03.2020
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2015.2.72063