Undue influence als Fallgruppe der Sittenwidrigkeit?: Ein rechtsvergleichender Ansatz unter besonderer Berücksichtigung des Kreditsicherungsrechts

Ein Vertragsschluss sollte auf der freien Willensentscheidung jeder Vertragspartei beruhen. Der Privatautonomie kommt weitreichender Schutz zu. Doch gibt es Grenzen, bei deren Überschreiten Gerichte eingreifen müssen? Im englischen Recht zieht die Lehre der undue influence eine Grenze, ab wann ein...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: König, Kerstin (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2014
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2014, Heft: 1, Pages: 45-70
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2014.1.77339
Online-Zugang:Verlag, kostenfrei, Volltext: https://dx.doi.org/10.11588/srzwo.2014.1.77339
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/77339
Volltext
Verfasserangaben:Kerstin König
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Vertragsschluss sollte auf der freien Willensentscheidung jeder Vertragspartei beruhen. Der Privatautonomie kommt weitreichender Schutz zu. Doch gibt es Grenzen, bei deren Überschreiten Gerichte eingreifen müssen? Im englischen Recht zieht die Lehre der undue influence eine Grenze, ab wann eine zulässige Einflussnahme auf eine Vertragspartei in eine unzulässige umschlägt. Hauptanwendungsfeld sind dabei Kreditsicherungsverträge. Es wird untersucht, ob es einen vergleichbaren Ansatz im deutschen Recht gibt und aufgezeigt, worin die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Rechtsordnungen in diesem Bereich liegen. Welche Erkenntnisse kann man aus diesem Vergleich gewinnen?
Beschreibung:Gesehen am 05.02.2021
Beschreibung:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2014.1.77339