Verbrauchereigenschaft von Personenmehrheiten: EuGH, Urteil vom 02.04.2020 - EUGH Aktenzeichen C32919 C-329/19, BeckRS 2020, 4823 - „Condominio di Milano, via Meda ./. Eurothermo SpA“

Art. EWG_RL_93_13 Artikel 1 EWG_RL_93_13 Artikel 1 Absatz I und Art. EWG_RL_93_13 Artikel 2 Buchst. b der RL 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegenstehen, wonach die Rech...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Pfeiffer, Thomas (Verfasst von)
Dokumenttyp: Article (Journal) Kommentar
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2020
In: LMK
Year: 2020, Heft: 6, Pages: 430374
Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Flmk%2F2020%2Fcont%2Flmk.2020.430374.htm&anchor=Y-300-Z-LMK-B-2020-N-430374
Volltext
Verfasserangaben:Anmerkung von Professor Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
Beschreibung
Zusammenfassung:Art. EWG_RL_93_13 Artikel 1 EWG_RL_93_13 Artikel 1 Absatz I und Art. EWG_RL_93_13 Artikel 2 Buchst. b der RL 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegenstehen, wonach die Rechtsvorschriften, mit denen diese Richtlinie in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden soll, so ausgelegt werden, dass die in ihr enthaltenen Verbraucherschutzvorschriften auch auf einen Vertrag Anwendung finden, den ein Rechtssubjekt, wie das Condominio im italienischen Recht, mit einem Gewerbetreibenden schließt, obwohl dieses Rechtssubjekt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.
Beschreibung:Gesehen am 15.07.2021
Beschreibung:Online Resource