Vertragsabschluss durch Strombezug: BGH, Urteil vom 27.11.2019 - BGH Aktenzeichen VIIIZR16518 VIII ZR 165/18 (LG Itzehoe), NJW-RR 2020, NJW-RR Jahr 2020 Seite 201

Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseige...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Pfeiffer, Thomas (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal) Kommentar
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2020
In: LMK
Year: 2020, Heft: 2, Pages: 427532
Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Flmk%2F2020%2Fcont%2Flmk.2020.427532.htm&anchor=Y-300-Z-LMK-B-2020-N-427532
Volltext
Verfasserangaben:Anmerkung von Professor Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
Beschreibung
Zusammenfassung:Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt (im Anschluss an Senatsurteile, BGHZ 202, BGHZ Band 202 Seite 17 = NJW 2014, NJW Jahr 2014 Seite 3148 Rn. NJW Jahr 2014 Seite 3148 Randnummer 14 und BGHZ 202, BGHZ Band 202 Seite 158 = NJW 2014, NJW Jahr 2014 Seite 3150 Rn. NJW Jahr 2014 Seite 3150 Randnummer 21).
Beschreibung:Gesehen am 15.07.2021
Beschreibung:Online Resource