Immundefiziente Labortiere im System des Tierschutzrechts

Zucht und Haltung immundefizienter Labortiere wurden bislang nicht als Tierversuch gewertet, soweit die Tiere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufgrund des Immundefekts leiden müssen. Das aufgrund des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs hinzunehmende Restrisiko, insbesondere durch äuß...

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Main Authors: Iglauer, Franz (Author) , Martínez, José (Author) , Schenkel, Johannes (Author)
Format: Article (Journal)
Language:German
Published: 2021
In: Natur und Recht
Year: 2021, Volume: 43, Issue: 7, Pages: 455-461
ISSN:1439-0515
DOI:10.1007/s10357-021-3868-5
Subjects:
Online Access:Resolving-System, Volltext, kostenfrei: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s10357-021-3868-5.pdf
Resolving-System, Volltext, kostenfrei: https://doi.org/10.1007/s10357-021-3868-5
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Author Notes:Franz Iglauer/José Martinez/Johannes Schenkel
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Summary:Zucht und Haltung immundefizienter Labortiere wurden bislang nicht als Tierversuch gewertet, soweit die Tiere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufgrund des Immundefekts leiden müssen. Das aufgrund des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs hinzunehmende Restrisiko, insbesondere durch äußere Ereignisse hat sich in der versuchstierkundlichen Praxis nicht realisiert. Trotzdem wertet die EU-Kommission nunmehr Zucht und Haltung immundefizienter Labortiere grundsätzlich als Tierversuch – mit erheblichem administrativem Mehraufwand in den mit Tieren forschenden Wissenschaften und der behördlichen Praxis. Im Folgenden wird aus versuchstierkundlicher und rechtlicher Perspektive festgestellt, dass diese Neubewertung der Kommission weder sachgemäß noch verhältnismäßig ist
Physical Description:Online Resource
ISSN:1439-0515
DOI:10.1007/s10357-021-3868-5
Access:Open Access