Immundefiziente Labortiere im System des Tierschutzrechts

Zucht und Haltung immundefizienter Labortiere wurden bislang nicht als Tierversuch gewertet, soweit die Tiere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufgrund des Immundefekts leiden müssen. Das aufgrund des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs hinzunehmende Restrisiko, insbesondere durch äuß...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Iglauer, Franz (VerfasserIn) , Martínez, José (VerfasserIn) , Schenkel, Johannes (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Article (Journal)
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2021
In: Natur und Recht
Year: 2021, Jahrgang: 43, Heft: 7, Pages: 455-461
ISSN:1439-0515
DOI:10.1007/s10357-021-3868-5
Schlagworte:
Online-Zugang:Resolving-System, Volltext, kostenfrei: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s10357-021-3868-5.pdf
Resolving-System, Volltext, kostenfrei: https://doi.org/10.1007/s10357-021-3868-5
Volltext
Verfasserangaben:Franz Iglauer/José Martinez/Johannes Schenkel
Beschreibung
Zusammenfassung:Zucht und Haltung immundefizienter Labortiere wurden bislang nicht als Tierversuch gewertet, soweit die Tiere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufgrund des Immundefekts leiden müssen. Das aufgrund des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs hinzunehmende Restrisiko, insbesondere durch äußere Ereignisse hat sich in der versuchstierkundlichen Praxis nicht realisiert. Trotzdem wertet die EU-Kommission nunmehr Zucht und Haltung immundefizienter Labortiere grundsätzlich als Tierversuch – mit erheblichem administrativem Mehraufwand in den mit Tieren forschenden Wissenschaften und der behördlichen Praxis. Im Folgenden wird aus versuchstierkundlicher und rechtlicher Perspektive festgestellt, dass diese Neubewertung der Kommission weder sachgemäß noch verhältnismäßig ist
Beschreibung:Online Resource
ISSN:1439-0515
DOI:10.1007/s10357-021-3868-5
Zugangseinschränkungen:Open Access