Fundusscreening durch Assistenzpersonal

Die Fotografie des Augenhintergrundes erlaubt das Erkennen von augenärztlichen und internistischen Krankheitsbildern. Es wurde untersucht, ob eine nonmydriatische Funduskamera in einer internistischen Abteilung ein suffizientes Screening ermöglicht. Eine medizinisch-technische Assistentin (MTA) er...

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Main Authors: Schütt, Florian (Author) , Bruckner, Thomas (Author) , Schäfer, K. (Author) , Lehnhoff, Daniel (Author) , Rudofsky, Gottfried (Author) , Kasperk, Christian (Author) , Nawroth, Peter Paul (Author) , Auffarth, Gerd U. (Author)
Format: Article (Journal)
Language:German
Published: 2013
In: Der Ophthalmologe
Year: 2013, Volume: 110, Issue: 2, Pages: 154-159
ISSN:1433-0423
DOI:10.1007/s00347-012-2649-1
Online Access:Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://doi.org/10.1007/s00347-012-2649-1
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Author Notes:F. Schütt, T. Bruckner, K. Schäfer, D. Lehnhoff, G. Rudofsky, C. Kasperk, P. Nawroth, G.U. Auffarth
Description
Summary:Die Fotografie des Augenhintergrundes erlaubt das Erkennen von augenärztlichen und internistischen Krankheitsbildern. Es wurde untersucht, ob eine nonmydriatische Funduskamera in einer internistischen Abteilung ein suffizientes Screening ermöglicht. Eine medizinisch-technische Assistentin (MTA) erhielt eine 8-wöchige Schulung zur Anwendung der Kamera und zum Erkennen von häufigen Krankheitsbildern, wie z. B. Fundus hypertonicus oder diabetische Retinopathie. Die Fundusfotografien wurden sowohl von der Assistentin als auch vom Augenarzt getrennt mithilfe eines selbst entworfenen, die relevanten Krankheitsbilder am Augenhintergrund enthaltenden Diagnosefragebogens ausgewertet. Es zeigte sich eine problemlose Anwendung und Handhabung der nonmydriatischen Funduskamera. Von 218 untersuchten Patienten erkannte die Assistentin 148 (68%) als pathologisch, der Augenarzt fand bei 163 (75%) Auffälligkeiten (p = 0,0003). Damit hatte die Assistentin 15 auffällige Patienten (7%) nicht als erkrankt erkannt. Zudem wurden durch die Assistentin den Augenbefunden teilweise unzutreffende Diagnosen zugeordnet. Insgesamt ist ein Augenscreening durch Assistenzpersonal denkbar, die exakte Befundung gehört jedoch nach wie vor in die Hände des Augenarztes. Ein solcher Kompromiss würde die Untersuchung einer großen Zahl von Patienten ermöglichen und bisher unerkannte Erkrankungen offenlegen.
Item Description:Online publiziert: 19. August 2012
Gesehen am 22.07.2021
Physical Description:Online Resource
ISSN:1433-0423
DOI:10.1007/s00347-012-2649-1