Radikalisierung und Extremismus: Aufgabenfelder und Herausforderungen der Nachrichtendienste
Die Nachrichtendienste sind Teil der staatlichen Sicherheitsverwaltung, die auch Radikalisierungsprävention und Extremismusabwehr einschließt: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme. Im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Ver...
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| Corporate Author: | |
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| Other Authors: | , , , , |
| Format: | Conference Paper |
| Language: | German |
| Published: |
Tübingen
Mohr Siebeck
[2023]
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| Series: | Beiträge zum Sicherheitsrecht und zur Sicherheitspolitik
11 |
| In: |
Beiträge zum Sicherheitsrecht und zur Sicherheitspolitik (11)
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| Volumes / Articles: | Show Volumes / Articles. |
| DOI: | 10.1628/978-3-16-162594-7 |
| Subjects: | |
| Online Access: | Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://www.mohrsiebeck.com/10.1628/978-3-16-162594-7 Resolving-System, lizenzpflichtig, Volltext: https://doi.org/10.1628/978-3-16-162594-7 Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: https://www.mohrsiebeck.com/buch/radikalisierung-und-extremismus-9783161625947 |
| Author Notes: | herausgegeben von Jan-Hendrik Dietrich, Klaus Ferdinand Gärditz, Kurt Graulich, Christoph Gusy und Gunter Warg |
| Summary: | Die Nachrichtendienste sind Teil der staatlichen Sicherheitsverwaltung, die auch Radikalisierungsprävention und Extremismusabwehr einschließt: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme. Im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. Den deutschen Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme für innere und äußere Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland und im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. „Sicherheit“ hat sich hierbei zu einem zentralen gesellschaftlichen Wertebegriff entwickelt, an den Sicherheitsbedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger anknüpfen. Zugleich sind die Nachrichtendienste verpflichtet, individuelle Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes nicht zu verletzen. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen. |
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| Physical Description: | Online Resource |
| ISBN: | 9783161625947 |
| DOI: | 10.1628/978-3-16-162594-7 |