Der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: eine Zusammenfassung nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB
Am 1. Oktober 1995 trat das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz in Kraft, das bis heute in weitestgehend unveränderter Form die gesetzlichen Regeln für die jährlich in etwa 100000 erfassten Schwangerschaftsabbrüche vorgibt. Demnach können Frauen nach Beratung und einer 3-tägigen Bed...
Saved in:
| Main Authors: | , |
|---|---|
| Format: | Article (Journal) Editorial |
| Language: | German |
| Published: |
04. Mai 2023
|
| In: |
Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Year: 2023, Volume: 83, Issue: 5, Pages: 485-491 |
| ISSN: | 1438-8804 |
| DOI: | 10.1055/a-1994-8850 |
| Online Access: | Resolving-System, lizenzpflichtig, Volltext: https://doi.org/10.1055/a-1994-8850 Verlag, lizenzpflichtig, Volltext: http://www.thieme-connect.de/DOI/DOI?10.1055/a-1994-8850 |
| Author Notes: | Florian M. Dienerowitz, Axel W. Bauer |
| Summary: | Am 1. Oktober 1995 trat das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz in Kraft, das bis heute in weitestgehend unveränderter Form die gesetzlichen Regeln für die jährlich in etwa 100000 erfassten Schwangerschaftsabbrüche vorgibt. Demnach können Frauen nach Beratung und einer 3-tägigen Bedenkzeit innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen (SSW) nach dem Beginn der letzten Periodenblutung einen solchen Abbruch straffrei durchführen lassen (§ 218a Absatz 1 StGB). Außerdem besteht die Möglichkeit, bei medizinischer Indikation nach § 218a Absatz 2 StGB sowie bei kriminologischer Indikation nach § 218a Absatz 3 StGB einen Abbruch durchführen zu lassen. Nicht nur in Anbetracht der Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (ehemaliger § 219a StGB) nimmt die Diskussion um das Abtreibungsstrafrecht, das aufgrund des schwer errungenen Kompromisses von 1995 fast ein Vierteljahrhundert lang als nahezu unantastbar galt, wieder neu an Fahrt auf: Eine von der seit Ende 2021 regierenden Koalition aus SPD, Grünen und FDP berufene Kommission soll die Regelung von Abbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen [1]. In Anbetracht dieser sich anbahnenden Umbrüche soll im Folgenden eine Analyse der Entwicklungen rund um den Diskurs um diese nunmehr über 25 Jahre alte Regelung gegeben werden. |
|---|---|
| Item Description: | Gesehen am 14.05.2024 |
| Physical Description: | Online Resource |
| ISSN: | 1438-8804 |
| DOI: | 10.1055/a-1994-8850 |