Zugang zur Elektrokonvulsionstherapie bei Menschen mit fehlender Einwilligungsfähigkeit und als Behandlung gegen den natürlichen Willen: Expertenkonsensus und Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist ein klinisch bewährtes und evidenzbasiertes Verfahren zur Behandlung besonders schwerwiegender oder therapieresistenter psychiatrischer und neuropsychiatrischer Störungen. Aus den Indikationen zur EKT ergibt sich, dass ein relevanter Anteil der Patienten mi...
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| Main Authors: | , , , , , , , |
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| Format: | Article (Journal) |
| Language: | German |
| Published: |
05 March 2025
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| In: |
Der Nervenarzt
Year: 2025, Volume: 96, Issue: 7, Pages: 662-668 |
| ISSN: | 1433-0407 |
| DOI: | 10.1007/s00115-025-01816-8 |
| Online Access: | Verlag, kostenfrei, Volltext: https://doi.org/10.1007/s00115-025-01816-8 Verlag, kostenfrei, Volltext: https://link.springer.com/article/10.1007/s00115-025-01816-8 |
| Author Notes: | David Zilles-Wegner, Jakov Gather, Alkomiet Hasan, Jürgen L. Müller, Thomas Pollmächer, Alfred Simon, Tilman Steinert, Alexander Sartorius |
| Summary: | Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist ein klinisch bewährtes und evidenzbasiertes Verfahren zur Behandlung besonders schwerwiegender oder therapieresistenter psychiatrischer und neuropsychiatrischer Störungen. Aus den Indikationen zur EKT ergibt sich, dass ein relevanter Anteil der Patienten mit EKT-Indikation nicht einwilligungsfähig ist. Internationale und nationale Arbeiten zeigen, dass bei Betroffenen ohne Einwilligungsfähigkeit bzw. bei Behandlung gegen den natürlichen Willen (Zwangsbehandlung) restriktive Gesetze und Rechtsprechung die Anwendung der EKT erschweren oder verhindern können. Patienten mit Indikation zur EKT und fehlender Einwilligungsfähigkeit stellen eine vulnerable Personengruppe dar, für die in vielen Fällen keine gleichwertige Therapiealternative zur Verfügung steht. Die Entscheidung über eine EKT bei einwilligungsunfähigen Patienten, insbesondere gegen den natürlichen Willen, ist von hoher rechtlicher und medizinethischer Komplexität, weil je nach Einzelfall sowohl die Durchführung als auch das Unterlassen der Behandlung Grundrechte des Betroffenen verletzen kann. Die verfügbare Evidenz bei initial gegen den natürlichen Willen behandelten Patienten zeigt in der Summe gute Ansprechraten sowie identisch hohe retrospektive und zukünftige Zustimmungswerte zur Therapie im Vergleich zur Behandlung mit initialer Einwilligung. |
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| Item Description: | Gesehen am 16.06.2025 |
| Physical Description: | Online Resource |
| ISSN: | 1433-0407 |
| DOI: | 10.1007/s00115-025-01816-8 |