Digestenexegese zu Afr. 5 quaest. D. 30.108.12

In Afr. 5 quaest. D. 30.108.12 hat jemand ein fideikommissarisch beschwertes Vermächtnis erhalten, ist also verpflichtet, das Erhaltene jedenfalls zum Teil an einen Dritten weiterzugeben. Gefragt ist nun, welcher Haftungsmaßstab für den Vermächtnisnehmer gilt. Der respondierende Jurist differenzi...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Frehse, Erik (Autor)
Formato: Article (Journal)
Lenguaje:alemán
Publicado: 2024-08-22
In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
Year: 2025, Número: 1, Pages: 168-186
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2025.1.111364
Acceso en línea:Verlag, kostenfrei, Volltext: https://doi.org/10.11588/srzwo.2025.1.111364
Verlag, kostenfrei, Volltext: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/111364
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Notas de Autor:Erik Frehse
Descripción
Sumario:In Afr. 5 quaest. D. 30.108.12 hat jemand ein fideikommissarisch beschwertes Vermächtnis erhalten, ist also verpflichtet, das Erhaltene jedenfalls zum Teil an einen Dritten weiterzugeben. Gefragt ist nun, welcher Haftungsmaßstab für den Vermächtnisnehmer gilt. Der respondierende Jurist differenziert danach, ob dem Vermächtnisnehmer selbst ein Vorteil aus dem Testament zukommt oder nicht. Diese Lösung stützt ein Vergleich mit der Rechtslage bei bonae fidei iudicia ab, womit sich ein Ansatz systematischen Denkens zeigt. Allerdings bleiben Zweifel daran, ob dieser Ansatz dem klassischen römischen Recht oder nicht vielmehr einer späteren Bearbeitung entstammt. Dieser Beitrag veranschaulicht bei der Darstellung all dessen typische Arbeitsschritte einer Exegese, wobei insbesondere die Textkritik viel Raum einnimmt.
Notas:Gesehen am 30.06.2025
Descripción Física:Online Resource
ISSN:2629-7132
DOI:10.11588/srzwo.2025.1.111364