aluaces: die hochmittelalterliche Rechtsrezeption des spanischen Testamentvollstreckers albacea aus dem islamischen waṣī

Der Rechtsbegriff albacea , der Testamentsvollstrecker in Art. 892 ff. des spanischen Código Civil, stammt sprachlich aus dem Arabischen aus der Zeit von Al-Andalus (711-1492). Doch wurde der albacea auch seinem rechtlichen Gehalt nach aus dem damaligen islamischen Recht übernommen? Die historisch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Knoche, Tim (VerfasserIn)
Dokumenttyp: Buch/Monographie Hochschulschrift
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Frankfurt am Main Vitorio Klostermann 2025
Schriftenreihe:Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 350
In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte (Band 350)

Schlagworte:
Online-Zugang:Verlag, Inhaltstext: https://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=8a0023a103764d24ad64aab2a5e31ef2
Verlag, lizenzpflichtig, Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1380920124/04
Volltext
Verfasserangaben:Tim Knoche
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Rechtsbegriff albacea , der Testamentsvollstrecker in Art. 892 ff. des spanischen Código Civil, stammt sprachlich aus dem Arabischen aus der Zeit von Al-Andalus (711-1492). Doch wurde der albacea auch seinem rechtlichen Gehalt nach aus dem damaligen islamischen Recht übernommen? Die historisch-rechtsvergleichende Analyse der Urkundenpraxis belegt eine mehrstufige Rechtsrezeption: In der christlich-arabischen (mozarabischen) Urkundenpraxis des hochmittelalterlichen Toledo wurde aus dem islamischen zunächst ein mozarabischer Testamentsvollstrecker-Vormund (al )waá1£Ä" (ØÙÙØÙÙ) gebildet. Dieser entwickelte sich in der kastilischen Urkundenpraxis Toledos zum Testamentsvollstrecker aluace . Die spätere Ausbreitung des nunmehr albacea geschriebenen Testamentsvollstreckers erfolgte im Wege einer binnenkastilischen Rechtsrezeption, wie beispielhaft anhand der spätmittelalterlichen Urkundenpraxis im christlich beherrschten Sevilla gezeigt wird
ISBN:9783465046301
3465046307