Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk: Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb

Der seit 1997 im Dachdeckerhandwerk eingeführte und seit 2003 bundeseinheitlich geregelte, allgemeinverbindliche Mindestlohn führt vor allem in Ostdeutschland auch im internationalen Vergleich zu einer starken Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn. Die damit einhergehende effektive Kostenbelas...

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Other Authors: Aretz, Bodo (Other) , Arntz, Melanie (Other) , Gregory, Terry (Other) , Rammer, Christian (Other)
Format: Book/Monograph Working Paper
Language:German
Published: Mannheim ZEW 2012
Series:Discussion paper / ZEW 12-060
In: ZEW discussion papers (2012,60)

Subjects:
Online Access:Resolving-System, Volltext, Volltext: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:180-madoc-325650
Verlag, Volltext: http://www.zew.de/de/publikationen/publikation.php3?action=detail&art=12&nr=6738
Verlag, Volltext: http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp12060.pdf
Download aus dem Internet, Stand: 07.11.2012, Volltext: http://hdl.handle.net/10419/66125
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Author Notes:Bodo Aretz, Melanie Arntz, Terry Gregory, and Christian Rammer
Description
Summary:Der seit 1997 im Dachdeckerhandwerk eingeführte und seit 2003 bundeseinheitlich geregelte, allgemeinverbindliche Mindestlohn führt vor allem in Ostdeutschland auch im internationalen Vergleich zu einer starken Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn. Die damit einhergehende effektive Kostenbelastung fällt dennoch begrenzt aus. Auf der Basis von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen sowohl im Vergleich zu einer nicht von einem Mindestlohn betroffenen Baunebenbranche als auch auf Basis eines Vergleichs von unterschiedlich stark durch den Mindestlohn betroffenen Beschäftigten des Dachdeckerhandwerks, werden die kausalen Wirkungen im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die mit dem Mindestlohn einhergehenden Lohnzuwächse nur teilweise in Einkommenszuwächse übersetzen. Zudem lassen sich trotz einiger negativer Beschäftigungsergebnisse für die von einem bindenden Mindestlohn betroffenen Beschäftigten keine Veränderung der Gesamtbeschäftigung feststellen. Dies liegt möglicherweise daran, dass mindestlohnbedingte Kostensteigerungen zumindest teilweise über höhere Preise an die Kunden weitergegeben wurden. Eindeutige Effekte auf die Wettbewerbssituation im Dachdeckerhandwerk konnten hingegen nicht nachgewiesen werden, wenngleich sich für Ostdeutschland eine gewisse Verschiebung der Gründungstätigkeit und des Unternehmensbestands in Richtung Ein-Personen-Unternehmen zeigt. -- Mindestlohn ; Dachdeckerhandwerk ; Beschäftigung ; Arbeitnehmerschutz ; Wettbewerb
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